Allgemeine Geschäftsbedingungen Ait-praha.cz

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  UND REKLAMATIONSORDNUNG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

GRUNDANGABEN und DEFINITIONEN

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (weiter nur „VOP“ genannt) gibt die Gesellschaft AsisImport s.r.o. heraus (weiter nur „Verkäufer“) mit Sitz Janovská 393, 10900 Praha 10, IČ 27203093, DIČ CZ27203093, eingetragen in Handelsregister bei Stadtgericht in Prag, Abteilung C, Einlage 104158, die Internetportale und E-Shops www.ait-praha.cz, www.ledpoint.cz resp. www.ledpoint.eu. betreibt.
 
Alle Vertragsbeziehungen sind in Übereinstimmung mit Rechtsordnung Tschechischer Republik reguliert und richten sich nach nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen:
Gesetz Nr. 89/2012 Sb., Bürgergesetzbuch (weiter nur „OZ“ genannt) in gültigem Wortlaut;
Gesetz Nr. 643/1992 Sb. Über Verbraucherschutzgesetz (weiter nur Verbraucherschutzgesetz) in gültigem Wortlaut;
 
Für Zwecke von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sich daraus ergebenden Vertragsverhältnissen sind folgende Definitionen verwendet:
 
a) Als Unternehmer versteht sich der Unternehmer so, wie er in § 420 und folg. Bürgergesetz definiert ist, und zwar namentlich:
Derjenige, der selbständig und auf seine eigene Rechnung und eigene Verantwortung auf gewerbliche oder ähnliche Weise Erwerbstätigkeit ausübt, und zwar mit Vorhaben, diese Tätigkeit systematisch zum Zwecke von Gewinnerzielung zu tun;
Jede Person, die mit eigener Handels-, Produktionstätigkeit oder ähnlicher Tätigkeit oder bei selbstständiger Berufstätigkeit Kontrakte schließt, eventuell
diejenige Person, die im Namen oder für Konto von einem Unternehmer handelt.  
 
Als Unternehmer versteht sich eine in Handelsregister eingetragene Person. Es wird angenommen, dass Unternehmer so eine Person ist, die zur Unternehmertätigkeit eine Gewerbserlaubnis oder eine andere Erlaubnis laut anderen Gesetzes besitzt.  
 
b) Als Verbraucher versteht sich diejenige Person, die in § 419 BGB und in § 2 (1)  im Gesetz über Verbraucherschutz definiert ist, d.h.
jede Person, die außerhalb der Grenzen ihrer Unternehmertätigkeit oder über den Rahmen ihrer Berufstätigkeit einen Vertrag mit Unternehmer schließt oder anders mit Unternehmer verhandelt, bzw.
physische Person, die weder im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit noch im Rahmen ihrer selbstständigen Berufstätigkeit handelt.
 
c) Als Bestellung versteht sich einseitige Rechtshandlung von Unternehmer oder Verbraucher, die auf den Verkäufer mit demjenigen Ziel gerichtet ist, vom Verkäufer die bestellte Leistung zu erhalten (weiter nur „Bestellung“ genannt).
 
d) Unter „Waren“ versteht man Produkte, deren Liste und Spezifikation sind in WEB-Seiten des Verkäufers veröffentlicht,  www.ait-praha.cz,  www.ledpoint.cz resp. www.ledpoint.eu, und zwar einschließlich der Preise und Produktverfügbarkeit (weiter nur „Waren“, „Sache“ oder „Produkt“).
 
e) Unter Einlieferung der Waren versteht man Warenübergabe an den ersten Verfrachter zur Beförderung für den Unternehmer, falls die Beförderung vermittelst Verfrachters erfolgt. Soweit der Unternehmer die Waren persönlich abnimmt, dann als Einlieferung der Waren ist derjenige Augenblick zu verstehen, wo der Verkäufer dem Unternehmer ermöglicht, die Waren dort zu behandeln, wo der Verkäufer seine Betriebsstätte hat.  
 
f) Unter Warenübernahme versteht man Übernahme der Sache durch Konsumenten.
 
g) Unter E-Shop versteht man Online-Shop, der auf (in Punkt d)) angeführten Webseiten des Verkäufers zur Verfügung steht, und in deren Rahmen ist es ohne Zeitbeschränkung möglich, aus der hier veröffentlichter Offerte Waren zu bestellen (weiter nur „e-shop“).
 
h) Unter EU ist dasjenige Gebiet zu verstehen, wo sich Mitgliedstaaten Europäischer Union befinden (weiter nur „EU“).
 
i) Im Folgenden können der Verkäufer und der Käufer gemeinsam als „die beiden Parteien“ genannt.
 
Diese VOP begrenzen und näher bestimmen Rechte und Pflichten, die sich aus Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer ergeben, gleichgültig ob dieses Verhältnis mündlich oder schriftlich getroffen worden ist.
 
Soweit diese Verhältnisse durch diese VOP nicht geregelt sind, dann richten sie sich nach Bürgergesetzbuch und nach Gesetz über Verbraucherschutz.
 
Gesellschaft AsisImport s.r.o. ist Importeur der Waren von kurzfristiger Verbrauch (ausgenommen  Lebensmittelwaren), LED Beleuchtung und Zubehör, wobei sie Großhandelsverkäufer von genannten waren auf und außer EU-Gebiet ist. Zugleich sichert diese Gesellschaft auch Einzelhandelsverkauf, den sie ausschließlich mittelst e-Shops oder durch Selbstabholung in eigener Betriebsstätte in Úvaly u Prahy besorgt.
 
Betriebsstätte und Postadresse: AsisImport s.r.o., 5. května 1779, 25082 Úvaly
Tel. 246 027 731-737
Fax: 246 027 733
e-mail: lapka@ait-praha.cz; info@ait-praha.cz  
IČ: 27203093
DIČ:  CZ27203093
 
Betriebsdauer in Arbeitstagen: 9.00-16.00 Uhr
Außerhalb der Arbeitstage ist die Betriebsstätte abgeschlossen und gibt keine Waren aus und nimmt keine ein, soweit nicht etwas anderes abgesprochen ist.
 
Konto-Nummer für bargeldlose Zahlung:
435752359 / 0800 (Česká spořitelna a.s.)
 
Die Gesellschaft ist Mehrwertsteuer-Zahler. Zulassungsschein war durch Finanzamt für Prag 10 erteilt, und zwar mit Wirkung vom 1.3.2005 (Akt. Nr. 10233/2005).

Auskunftspflichten vor Vertragsabschluss mit Verbraucher
 
Im Zusammenhang mit Gesetzbestimmung über Auskunftspflicht vor Vertragsabschluss mit Verbraucher übermittelt der Verkäufer diese Fakten zusammengefasst in diesem Abschnitt,  mit Verweis auf zuständige Verordnungen von VOP und Reklamationsordnung.
 
Auskunftspflichten laut § 1811 OZ
a) Unternehmeridentität - siehe VOP Art. 2;
 
b) Bezeichnung der Ware oder der Leistung und Beschreibung derer Haupteigenschaften – siehe WEB-Seiten des Verkäufers, Auftragsbestätigung;
 
c) Waren- oder Dienstleistungspreis, eventuell die Vorgehensweise, wie diesen Preis einschl. sämtlicher Steuern und Gebühre zu errechnen ist, siehe WEB-Seiten des Verkäufers, VOP Art. 4a), c), d) und 6, Auftragsbestätigung;
 
d) Zahlungsweise und Lieferart oder Leistungsform – siehe VOP Art. 6 und 8a), b) und c), Abs.: 1,2,6;
 
e) Anlieferungskosten, und soweit diese Kosten nicht vorherbestimmt werden können, dann ist die Angabe zu erwähnen, dass es möglich ist, diese kosten nachträglich in Rechnung zu stellen – siehe VOP Art. 6;
 
f) Angaben bezüglich derjenigen Rechte, die im Falle von mangelhafter Erfüllung entstehen, sowie auch Rechte aus Garantie und weitere Bedingungen bezogen auf Geltendmachung von diesen Rechten – siehe VOP, Abschnitt Garantie, Warenmängel und Reklamationsverfahren;
 
g) Angabe im Bezug auf Verbindlichkeitsdauer sowie Beendigungsbedingungen, falls der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden soll – siehe VOP Art. 9, Abs. 4;
 
h) Angaben über Funktionalität vom Digitalinhalt, einschließlich technischer Schutzmaßnahmen – es ist nicht Gegenstand von diesen VOP;   
 
i) Angaben über Synergie vom Digitalinhalt mit Hardware und Software, die dem Unternehmer bekannt sind, oder wo zu erwarten ist, dass sie ihm bekannt sein könnten - es ist nicht Gegenstand von diesen VOP;
 
Auskunftspflichten laut § 1820, Abs. 1
a) Kosten für Fernverbindungsmittel, soweit sich diese von Grundtarif unterscheiden – siehe VOP, Art 37;
 
b) Angaben über eventuelle Pflicht, eine Anzahlung oder eine ähnliche Zahlung zu bezahlen, soweit diese erfordert sind – siehe VOP, Art. 8c), Abs. 3 und 4;  
 
c) Falls es sich um einen Vertrag handelt, dessen Gegenstand wiederholte Erfüllung ist, die kürzeste Zeitdauer, für die der Vertrag verbindlich ist – siehe VOP Art. 8, Abs. 5;
 
d) Im Falle vom auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag oder eines Vertrages mit wiederholter Erfüllung, ist es Preisangabe zu erwähnen oder die Weise, wie der Preis für einen Rechnungszeitraum(das ist immer ein Monat)bestimmt werden soll, soweit dieser Preis unveränderlich ist – siehe VOP Art. 4a) 4c), Abs 1 und 4d);
 
e) Im Falle von denjenigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträgen, deren Gegenstand wiederholte Erfüllung ist, sind die Angaben über alle Steuern, Gebühren und Aufwendungen bezüglich Warenlieferung oder Dienstleistungen anzugeben, die auf die Weise laut Buchstabe b) definiert sind – siehe VOP Art. 4c) und 6, Auftragsbestätigung;
 
f) Soweit man Recht ausüben kann, vom Vertrag zurücktreten, dann sind alle Bedingungen, Fristen und Vorgehensweisen zum Geltendmachung von diesem Rücktrittsrecht sowie Formblatt für Rücktritt, dessen Formalitäten Rechtsvorschrift bestimmt, anzugeben – siehe Belehrung über Rücktrittrecht, Mustervordruck zwecks Vertragsrücktrittes(siehe WEB-Seiten des Verkäufers, Anhang zur Auftragsbestätigung);
 
g) Eine Angabe, dass im Falle vom Vertragsrücktritt der Verbraucher alle mit Warenzurückverweisung verbundene Kosten tragen wird, und falls es sich um denjenigen Vertrag handelt, der mittelst Fernkommunikationsmittel abgeschlossen worden ist, Kosten für Warenzurückweisung, falls diese Waren, in Hinblick auf Warenbeschaffenheit, auf dem gewöhnlichem Postwege nicht zurückgegeben werden kann – siehe VOP Art. 10g), Abs. 3;
 
h) Eine Angabe über die Pflicht, einen verhältnismäßigen Preisanteil zu vergüten, falls es sich um Rücktritt von demjenigen Vertrag handelt, dessen Gegenstand Leistungserbringung ist, und mit dieser Leistungserbringung hat man schon begonnen – siehe VOP Art 8c), Abs. 5;
 
i) Falls es sich um einen Vertrag laut 1837, Buchstabe l) handelt, dann ist es anzugeben, dass der Verbraucher vom Vertrag nicht zurücktreten kann, eventuell unter welchen Bedingungen dem Verbraucher dieser Rücktrittrecht erlöscht – siehe VOP Art.10g);  
 
j) Angabe über das Vorhandensein, Weise und Bedingungen von außergerichtlichem Beschwerdeabwickeln der Verbraucher, einschl. der Angabe, dass es möglich ist, sich an eine Aufsichtsbehörde oder Staatsaufsicht mit einer Beschwerde zu wenden – siehe VOP – Reklamationsordnung, Reklamationskosten und Lösung von Streitigkeiten, Abs. 3.
 
REGISTRIERUNG, WARENBESTELLUNG, ZAHLUNGS- UND VERFRACHTUNGSBEDINGUNGEN
 
Die Waren können diejenigen Käufer bestellen, die in E-Shop erfasst sind und bei Registrierung alle angeforderten Daten angegeben hatten. Vorgehensweise für Registrierung ist in Sektion „Registrierung“, bzw. in Sektion „Wie einkaufen“ zu finden.
 
Minimaler Wert der durch Verbraucher in Anwendung gebrachter Bestellung muss wenigstens 2000 CZK ohne MwSt. betragen.
 
Geschäftsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer, der Unternehmer ist, wird laut individuell besprochener Bedingungen gelöst, die sich diesen VOP unterwerfen können oder sich diesen VOP nicht zu unterwerfen brauchen. Der Verkäufer ist im Bezug zum Unternehmer berechtigt, einseitig den Kaufvertragsabschluss abzulehnen. Über diese Tatsache informiert er den Unternehmer schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, und zwar an die in seiner Bestellung erwähnte Adresse.
 
a) Die Waren für Verbraucher werden für Verkaufspreise (weiter nur „Preise“) geliefert, die auf WEB-Seiten des Verkäufers angeführt oder eventuell individuell abgesprochen  sind
 
b) Die Waren für Unternehmer werden für Vertragspreise (weiter nur „Preise“) geliefert, die auf denjenigen Preisen beruhen, die auf VEB-Seiten des Verkäufers angeführt sind. Bei Bestellung über E-Shop wird automatisch die Preiszone gemäß in E-Shop bestimmten Bedingungen generiert. Im Falle einer anderen Bestellungsweise teilt der Verkäufer dem Unternehmer die Preise nachfolgend mit, bei der Auftragsbestellung.
 
c) Die Preise werden einschl. MwSt. in Rechnung gestellt, und zwar im Augenblick von Entsendung der Waren und Frachtspesen, soweit laut Art. 6 berechnet wird. Die auf den WEB-Seiten der Gesellschaft veröffentlichten Preise sind sowie ohne als auch mit MwSt. angegeben, wobei der Gesamtpreis mit MwSt. beim Verkauf laut allgemeinen mathematischen Prinzipien abgerundet wird.
 
Falls die Waren gegen Nachnahme abgesendet sind, berechnet man zum Verkaufspreis noch Preis für die Nachnahme.
 
d) Warenpreise sind im Augenblick von Bestellungsverwirklichung gültig, und sie sind verbindlich unter Vorbehalt von Abbau der Bestände oder Änderung der Lieferpreisen.
 
Die Waren können vermittelst von E-Shop oder auch per Telefon, weiter auch schriftlich per E-Mail, Fax oder eventuell mit Brief an die im Artikel 2 erwähnte Kontaktadresse bestellt werden. Falls der Käufer nicht registriert ist und die Waren anders als per E-Shop bestellt, dann muss seine Bestellung wenigstens nachfolgende Grundformalitäten beinhalten:
 
Name des Käufers;
Sitz und Zustellungsadresse des Käufers, einschl. PLZ, IČ, DIČ (falls er Unternehmer ist) oder Zustellungsadresse, falls er Verbraucher ist, eventuell auch Staat, falls es sich um Käufer außerhalb Tschechischer Republik handelt;
Kontaktangaben des Käufers (Telefon, E-Mail, Fax, verantwortliche Person und bzw. noch andere Angaben;    
Bestellnummer der Ware und Menge (Stückzahl, wie viel Meter, Verpackung usw.);
Abnahmeweise der Ware (Selbstabholung, durch Verfrachter des Verkäufers, Eigentransport);
způsob úhrady (dobírka, platba předem apod.).
 
Die Bestellung, die diese Formalitäten nicht erfüllt, kann von Seiten des Verkäufers abgelehnt werden, oder eventuell dem Käufer zwecks Ergänzung innerhalb angemessener Frist zurückgekehrt. Soweit der Käufer nach Ablauf von dieser Frist erforderte Daten nicht erfüllt hat, wird die Bestellung so betrachtet, als ob sie nie zugestellt wäre.
 
Falls der Unternehmer in der Bestellung seine DIČ nicht angibt, wird er nicht als Mehrwertsteuer-Zahler betrachtet.
 
Die Waren können entweder in Betriebsstätte des Verkäufers in Úvaly bei Prag abgenommen, was persönlich durch Käufer oder durch den mit Käufer betrauten Verfrachter erfolgt, oder sind die Waren vermittelst Dienstes PPL CZ s.r.o. oder vermittelst anderer Verfrachter unter nachfolgenden Bedingungen versendet:
 
Soweit Warenwert ohne MwSt. die max. Höhe von 20.000 CZK nicht erreicht, dann sind die Waren durch Gesellschaft PPL CZ s.r.o. verfrachtet und der Käufer vergütet die Transportkosten in derjenigen Höhe, die diese Gesellschaft in ihrer Speditionsbedingungen deklariert. Bei Vergebung der Bestellung erscheint in Auftragsbestätigung das durchschnittliche Frachtgeldhöhe, und diese Höhe wird dann bei Fakturierung je nach wirklichem Gewicht und Verpackungszahl konkretisiert.
 
Sind die Transportkosten nicht vorzusehen, dann können diese Kosten nachträglich in Rechnung gestellt werden.
 
Soweit Warenwert mit MwSt. erreicht den Betrag 20.001 CZK und mehr, vergütet die Frachtspesen innerhalb Tschechischer Republik der Verkäufer. Frachtspesen auf Gebiet im Ausland bezahlt der Käufer.
 
Neu registrierter Unternehmer versendet dem Verkäufer bei erster Bestellung eine Kopie von seiner gültigen Gewerbsberechtigung, von Handelsregisterauszug oder von einem zuständigen Beleg aus anderer durch Gesetz geregelter Evidenz, und ebenfalls eine Kopie der Erteilung von Steueridentifikationsnummer, falls er MwSt.-Zahler ist. Der Käufer kann diese Belege  dem Verkäufer entweder persönlich übergeben oder er kann sie schriftlich (mit Brief, per E-Mail oder Fax) versenden, und zwar an die Kontaktadresse, die im Art. 2 zu finden ist.
 
Durch Versand der Bestellung verbindet sich der Käufer, die Waren abzunehmen und Preis dafür zu vergüten.
 
Auf die bestellten Waren stellt der Verkäufer Rechnung aus, und diese Rechnung versendet er gemeinsam mit Waren an den Käufer. Die Rechnung beinhaltet unter anderem sowie Warenpreis, als auch eventuelle Kosten, die mit Warenanlieferung laut Kaufvertrages verbunden sind. Gesamtwert auf der Rechnung versteht sich inklusive MwSt. Die Rechnung wird immer in CZK ausgestellt, falls es sich nicht um eine Versendung nach Ausland handelt, d.h. außerhalb Territorium Tschechischer Republik. In so einem Fall wird die Rechnung in derjenigen Währung und in demjenigen Währungskurs ausgestellt, die Verkäufer mit Käufer abgesprochen haben.
 
Im Falle der Selbstabholung in der Betriebsstätte des Verkäufers übergibt der Verkäufer an den Käufer die Rechnung, und zwar gegen Käuferunterschrift auf Rechnung. Mit dieser Unterschrift bestätigt der Käufer die Warenübernahme.
 
Warenvergütung ist auf folgende Weisen Möglich:
In bar, bei Warenübernahme in der Betriebsstätte des Verkäufers;
In bar gegen Nachnahme im Falle von Warenversand an einen Verbraucher;  
In bar gegen Nachnahme im Falle von Warenversand an einen Unternehmer, der ein neuer Kunde des Verkäufers ist. Nach Beglaubigung der Zahlungsmoral des Abnehmers, gewöhnlich während eines Zyklus von min. drei Bestellungen, kann der Verkäufer dem Unternehmer die Zahlung per Banküberweisung erlauben;
Mit Banküberweisung mit Fälligkeit von 14 Tagen, und zwar im Falle von Warenversand an denjenigen Unternehmer, der mit Verkäufer eine langfristige Geschäftsbeziehung genießt und seine Verbindlichkeiten immer in voller Höhe und rechtszeitig bezahlt. Die Vergütung erfolgt in so einem Fall auf Rechnung des Verkäufers, der im Artikel 2 dieser VOP und auch auf der Warenrechnung angegeben ist;
Mit Banküberweisung zur Vorauszahlung fällig, und zwar im Falle von Warenversand an denjenigen Unternehmer, der wiederholt die abgesprochenen Zahlungsbedingungen nicht einhält. In so einem Fall versendet der Verkäufer an den Unternehmer eine Vorauszahlungsrechnung, und Warenanlieferung realisiert er erst in demjenigen Moment, wo der Rechnungswert auf sein Konto gutgeschrieben ist, das im Artikel 2 dieser VOP und auch auf der Warenrechnung angegeben ist;
Bei Lieferungen ins Ausland werden die Zahlungsbedingungen individuell abgesprochen.
 
In oben genannten Fällen wird der ganze Warenwert auf einmal vergütet. Bei wiederkehrenden oder bei geteilten Lieferungen, wo immer nur ein bestimmter Teil von bestellten Waren laut eines im voraus abgesprochenen Zeitplans expediert ist, wird immer nur jede aktuell expedierte Lieferung selbstständig in Rechnung gestellt, soweit Verkäufer und Käufer nichts anderes vereinbart haben.
 
Im Falle von Waren, die direkt auf Käuferwunsch im Auftrag (z.B. mit eigenem Design, Logo, Strichcode usw. des Kunden) hergestellt sind, ist der Käufer verpflichtet, an den Verkäufer eine Anzahlung in minimal Höhe von 30% vom Verkaufspreis vorauszahlen. Diese Anzahlung ist nicht rückzahlbar.
 
In weiteren Fällen können Verkäufer und Käufer eine Vorschusszahlung und deren Höhe individuell vereinbaren. Diese Anforderung deklariert der Verkäufer bei Auftragsbestätigung und nachfolgend ist sie mit Käufer entweder bestätigt oder abgelehnt. Falls die Anforderung mit Käufer abgelehnt ist, wird die erforderte Lieferung nicht umgesetzt, außer dass beide Parteien andere Zahlungsbedingungen vereinbaren.
 
Weiter ist der Käufer im Falle von Vertragsrücktritt verpflichtet, einen relativen Teil des Preises zu bezahlen, falls es sich um so einen Vertrag handelt, dessen Gegenstand Leistung von Diensten ist, wo die Vertragserfüllung schon begonnen hat.
 
d) Die Unternehmer bestätigen zugleich, dass sie sich nicht in Zahlungsunfähigkeit, Konkursverfahren oder in Liquidation befinden, und dass Sie ihre aus dieser Vertragsbeziehung hervorgehenden Pflichten erfüllen können.  
 
e) Die Verbraucher bestätigen zugleich, dass sie sich nicht in Zahlungsunfähigkeit, Konkursverfahren oder in Liquidation befinden, und dass Sie ihre aus dieser Vertragsbeziehung hervorgehenden Pflichten erfüllen können.
 
f) Im Falle der Verzögerung mit Zahlung der Rechnung ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer Verzugszinsen und Zahlungsanspruchsgeltendmachung in Übereinstimmung mit Gesetz Nr. 89/2012 Sb., Bürgergesetzbuch und mit zuständiger Durchführungsvorschrift vergüten.
 
Durch Absendung einer verbindlichen Bestellung bestätigen die Käufer, dass sie diese VOP kennengelernt haben und deren vollem Wortlaut stimmen sie bei, und dass die Person, die die Bestellung abgesendet und mit ihrer Unterschrift bestätigt hat, ist dazu völlig berechtigt. Zugleich die Käufer akzeptieren die Preise, die im Augenblick der Bestellungsabsendung gültig sind und die Käufer Möglichkeit hatten, diese Preise auf WEB-Seiten des Verkäufers bei Warenauswahl kennenzulernen oder diejenigen Preise, die ihnen in Übereistimmung mit Art. 4 von diesen VOP eingeräumt worden sind.
 
Diese VOP verstehen sich als untrennbarer Bestandteil von abgeschlossenem Vertragsverhältnis, das im Augenblick auftritt, wo beide Parteien die Bestellung genehmigt haben. Im Falle von abweichenden Vereinbarungen gelten die Vereinbarungen von diesen Sonderbedingungen.
 
Vertragsverhältnis wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen und erstreckt sich für die Zeitdauer, wo die gegenseitigen Forderungen und Verpflichtungen abgewickelt werden.
 
Soweit Verkäufer und Käufer Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit mit unbegrenzter Gültigkeit vereinbaren, dann hat jede der Vertragsparteien Recht, diese Vereinbarung mit monatlicher Kündigung zu lösen, wobei diese Frist mit erstem Tage der nach demjenigen Monat zu laufen beginnt, in dem die Kündigung der Gegenpartei zugestellt war. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Zugleich müssen beide Parteien gegenseitig ihre Außenstände und Verpflichtungen ausgleichen, ohne Ablauf der Vertragsgültigkeit zu berücksichtigen. Diese Bestimmung gilt nicht für diejenigen Verträge, die zwecks Lieferungen von denjenigen Waren abgeschlossen waren, die auf Wunsch des Käufers hergestellt worden sind (mit seinem Logo, Strichcode, design usw.).
 
Der Verkäufer ist mit Vertrag gebunden, dessen Gegenstand wiederholte Erfüllung ist, und das gilt für die Zeitdauer, die er mit Käufer vereinbart hat; soweit so eine Vereinbarung nicht getroffen ist, dann gilt der Vertrag bis Abbau von Erfüllungsgegenstandbeständen, wobei die Kaufpreisänderung, im Zusammenhang mit Verkaufspreisänderung vom Zulieferer, nicht ausgeschlossen ist. Über so eine Preisänderung muss der Verkäufer den Käufer unmittelbar nachdem informieren, wo er es erfährt, und diese Preisänderung muss erneut durch beide Parteien abgestimmt werden. Sollte keine Einigung über neuen Preis erfolgen, wird der Vertrag aus diesem Grunde annulliert, wobei diese Tatsache keine Hinderung darstellt, dass beide Parteien einen neuen Vertrag mit denjenigen neuen Bedingungen abschließen, die sie gegenseitig absprechen. Zugleich mit Annullierung des bestehenden Vertrages müssen beide Parteien gegenseitig ihre Außenstände und Verpflichtungen ausgleichen.
 
Bestellung, Versand, Vertragsrücktritt
 
a) Nach Vergebung der Bestellung über E-Shop wird automatisch die Bestätigung bezüglich Bestellungsübernahme generiert, die der Käufer als Gegenreaktion erhält. Falls die Bestellung auf eine andere Weise versendet ist, erfolgt die Bestätigung individuell. Auf diese Weise aufgenommene Bestellung wird durch Verkäufer weiterbearbeitet und falls sie  fehlerfrei ist, wird sie in möglichst kurzer Zeit ausgeliefert, d.h. gewöhnlich am nachfolgenden Arbeitstag nach Erhalt. Im Falle, dass der Käufer diejenigen Waren bestellt hat, die nicht auf Lager ist, oder die durch Käufer bestellte Ausführung nicht zur Verfügung steht, usw., kontaktiert der Verkäufer den Käufer, um Bestellungseinzelheiten mit ihm abzuklären (siehe ebenfalls Art. 11.). Auf dieselbe Weise geht man in demjenigen Fall vor, wo es nötig ist, Frachtbelastung, Zahlungsform oder andere Bestellungsformalitäten abzuklären.
 
b) Nachdem die Bestellungseinzelheiten gegenseitig abgestimmt sind, entweder mündlich oder schriftlich, geht der Verkäufer auf dieselbe Weise vor, wie es der Fall bei fehlerfreien Bestellungen ist.
 
c) Der Käufer hat auch die Möglichkeit, die noch nicht abgesendete Bestellung zu kontrollieren und zu korrigieren.
 
Nach Abstimmung seitens beider Parteien wird die Bestellung „Kaufvertrag“. Für beiderseitige Abstimmung ist ebenfalls die Warenauslieferung gehalten, falls keine der Parteien keine Anstellungen zu dieser Bestellung hatte, und zwar innerhalb der Frist für Auslieferung bestimmte Zeit, laut Art. 10 a)
 
e) Ein Unternehmer kann die Bestellung noch vor ihrer Auslieferung ohne Angabe von Gründe abbestellen, und zwar entweder telefonisch unter tel. Nr. 246 027 732 oder 246 027 734, eventuell per E-Mail an Adresse lapka@ait-praha.cz oder info@ait-praha.cz. Diese Bestimmung betrifft nicht die Waren, die auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers zubereitet waren, oder seine Handelsmarke / Logo / design usw. tragen. Nachdem die Waren an den ersten Verfrachter zum Transport weitergeleitet sind, dann ist diese Vorgehensweise nicht mehr möglich.
 
fi) Soweit der Unternehmer trotzdem ablehnt, die schon abgesendeten Waren aufzunehmen, und zwar aus Gründen auf seiner Seite, hat er die Pflicht, diesen Sachverhalt an den Verkäufer schriftlich anzuzeigen, die Versendung an den Verkäufer bei erster Gelegenheit zurückzukehren und ihm die mit Verpackung und Transport der Waren verbundene Kosten zu vergüten, soweit der Käufer mit Verkäufer nichts anderes abgesprochen hat. So eine Versendung kann man nicht gegen Nachnahme und zu Lasten des Verkäufers zurückgeben, falls die Waren vorausgezahlt waren. Sollte es sich um Waren handeln, die speziell auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers zubereitet waren (z.B. mit seinem / Logo / design / Strichcode usw. versehen) und es ist nicht möglich diese Waren, an einen anderen Kunden ohne Verlust zu verkaufen oder sie sind gar nicht zu verkaufen, dann hat der Verkäufer das Anrecht auf Schadenersatz in Höhe vom Unterschied zwischen dem Kaufpreis, den der Käufer bezahlen sollte, und zwischen dem im Ersatzverkauf vereinbarten Preis oder im Preis in voller Höhe. Anspruch an Restschadenersatz ist davon nicht berührt.
 
fii) Die Waren müssen in Originalverpackungen, einschl. Begleitdokumentation, unbeschädigt und unbenutzt zurückgegeben sein. Widrigenfalls hat der Verkäufer das Recht, dem Käufer denjenigen Schaden in Rechnung zu stellen, den er dadurch erleidet, dass er solche Waren nicht als fehlerfrei an einen anderen Käufer verkaufen kann.  Der zurückgegebenen Versendung muss auch Verkaufsbelegoriginal / Rechnung beigelegt sein………………..  
 
fiii) Im Falle wo zusammen mit den Waren ein Geschenk dem Käufer übermittelt wird, dann ist Schenkungsvertrag zwischen Verkäufer und Käufer mit Resolutivbedingung geleistet, dass falls zu Rücktritt von Vertrag von Seiten des Käufers kommt, tritt Schenkungsvertrag außer Kraft, und der Käufer ist verpflichtet, zusammen mit Waren auch das eingeräumte Geschenk zurückzugeben. Auf Geschenkrückgabe beziehen sich dieselben Bedingungen wie die auf Warenzurückstellung, also diejenigen, die im Abs. fii). angegeben sind.
 
fiiii) Soweit Vergütung oder teilweise Vergütung für zurückgestellte Waren im voraus durchgeführt war, ist der Verkäufer verpflichtet, so eine Vergütung dem Unternehmer für seine Rechnung zurückzubezahlen. Der Verkäufer gutschreibt die zurückgestellten Waren und versendet die Gutschreibung an Unternehmer zwecks Bestätigung. Sobald die bestätigte Gutschrift zurückkommt, realisiert der Verkäufer Rückvergütung in einer gewöhnlichen Frist.
 
Dadurch ist das Anrecht des Verkäufers auf Verpackungs- oder Transportvergütung und eventuell Schadenersatzhöhe nicht berührt, soweit die Waren nicht im fehlerfreien Zustand zurückerstattet waren, wie es im Abs. fii. angeführt ist. Die Höhe so einer Kompensierung muss vorabgestimmt sein, und zwar durch eine Schriftliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Unternehmer. Als so eine Vereinbarung kann man z.B. auch Abrechnung von diesen Beträgen mittelst Steuerbeleges verstehen, der von Seiten des Unternehmers bestätigt ist.
 
Kostenersatz laut Abs. 2 erfolgt durch Anrechnung auf Gutschrift für zurückgegebene Waren.
 
gi) Im Augenblick der Absendung kann der Verbraucher die Bestellung nicht mehr zurückziehen und ist verpflichtet, auf diese Weise bestellte Waren zu übernehmen und dafür abgesprochenen Kaufpreis an Verkäufer zu bezahlen.
 
gii) Sollte der Käufer die Waren bei Anlieferung oder beim Verkauf nicht übernehmen, gehört dem Verkäufer Entgelt für Lagerung. Soweit die Parteien die Entgelthöhe nicht abgesprochen haben, es gilt gewöhnliche Entgelthöhe als vereinbart.
 
Falls ist es nötig, aus Gründen auf Seite des Käufers, die Waren wiederholt oder auf eine andere Weise als in Bestellung eventuell anders als im Kaufvertrag erwähnt zuzustellen, hat der Käufer die Pflicht, die mit wiederholter Zustellung, eventuell die mit anderer Zustellungsweise verbundene Kosten zu tragen.
 
giii) Falls der Kaufvertrag unter Verwendung von Fernverbindungsmitteln oder außerhalb der zur Unternehmertätigkeit gewöhnlichen Räume abgeschlossen ist, hat der Verbraucher laut Bestimmung von §1829, Abs. 1 des BGBs das Recht, von so einem Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, und zwar innerhalb 14 Tagen nach dem Tage der Warenübernahme. Falls sich als Vertragsgegenstand einige Warensorten oder Zustellung von einigen Teilen verstehen, hat der Verbraucher das Recht, von so einem Vertrag zurückzutreten, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach dem Tage der letzten Warenübernahme; im Falle wo Vertragsgegenstand eine regelmäßig wiederholte Warenlieferung darstellt, dann kann der Verbraucher an dem Tage der ersten Warenlieferung zurücktreten. Soweit die Angaben laut § 1820, Abs. 1, Buchstabe f OZ erst nach dem Vertragsabschluss an den Verbraucher mitgeteilt waren, dann kann er innerhalb der Frist von 14 Tagen nach demjenigen Tag zurücktreten, an dem ihm diese Angaben bekanntgegeben waren, am längsten aber innerhalb der Frist von 1 Jahr und 14 Tagen. Falls der Verkäufer dem Verbraucher irreführende Angabe laut Bestimmung von § 1846 (2) machte, dann macht die Frist zum Vertragsrücktritt 3 Monaten nach demjenigen Tage, an dem es der Verbraucher erfuhr, oder erfahren sollte und konnte.  
 
giiii) Falls der Verbraucher dieses Recht, laut § 1829, Abs.1 geltend macht, hat der Verkäufer die Pflicht, dem Verbraucher die bezahlten Finanzmittel einschl. Transportkosten unverzüglich zurückzuerstatten, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Tage des Vertragsrücktritts, er kann diese Mittel jedoch aber bis zur Zeit aufhalten, wo der Verbraucher die Waren zurückzustellt, oder er seine Entsendung beweist.
 
Falls der Verbraucher bei der Anschaffung eine andere Weise als die billigste, die der Verkäufer anbietet, erwählt hat, rückvergütet Verkäufer an den Käufer die Warentransportkosten in derjenigen Höhe, die der billigsten Transportweise entspricht.
 
Die mit der Zurücksendung der Waren an Verkäufer verbundenen Kosten (z.B. Frachtgeld) werden dem Verbraucher nicht vergütet, und zwar nicht einmal im Falle, wo die Waren, wegen Warenbeschaffenheit, nicht auf dem normalen Postwege zurückgeschickt werden können, was dessen ungeachtet erfolgt, auf welche Weise der Vertrag abgeschlossen war.
 
giiiii) Der Verkäufer bezahlt dem Verbraucher die Finanzmittel auf dieselbe Weise zurück, wie er diese Mittel aufgenommen hatte. Auf eine andere Weise können die Geldmittel an Verbraucher nur dann zurückerstattet werden, falls der Verbraucher damit einverstanden ist, und falls es ihm damit keine zusätzlichen Kosten anlaufen.
 
giiiiii) Der Verbraucher versendet oder gibt dem Verkäufer ohne überflüssigen Verzug diejenigen Waren zurück, die er von ihm aufgrund des Vertrages erhalten hat, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsrücktritt.
 
Das Recht des Verkäufers, auf diese Weise abgelehnte Waren wieder an einen andern Kunden zu verkaufen, bleibt davon unberührt. Der Verbraucher hat die Pflicht, dem Verkäufer die Waren, einschl. den Waren beigelegten Belegen (Gebrauchsanweisung, Garantieschein usw.) zurückzugeben, wobei der Verbraucher der Versendung auch  Verkaufsbelegoriginal oder anderes Dokument beilegt, wodurch er Wareneinkauf bei Verkäufer beweist. Die Waren dürfen nicht Gebrauchs- und Abnutzungserscheinungen aufweisen, widrigenfalls hat der Verkäufer Schadenersatzanspruch. Die Waren dürfen nicht gegen Nachnahme und zu Lasten des Verkäufers zugesendet sein. So eine Versendung übernimmt der Verkäufer nicht.
 
giiiiiii) Außer den Fällen, wo Vertragsrücktritt ausdrücklich vereinbart ist, kann der Verbraucher, laut § 1837, von folgenden Verträgen nicht zurücktreten:
 
Dienstleistungsvertrag, falls sie mit seiner voriger ausdrücklicher Zustimmung vor Ablauf der Frist für Vertragsrücktritt erfüllt waren und der Verkäufer vor Vertragsabschluss dem Verbraucher bekanntgemacht hat, dass er in so einem Fall kein Anrecht auf Vertragsrücktritt hat;
Lieferungskontrakt bezüglich Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Finanzmarktabweichungen abhängt, unabhängig von Willen des Verkäufers, wobei diese Abweichungen im Laufe von Rücktrittfrist erfolgen können;
Über Lieferung derjenigen Waren, die je nach Wunsch des Verbrauchers oder für seine Person modifiziert worden sind;
Über Lieferung derjenigen Waren, die schnellem Verderben unterliegt, sowie auch Waren, die nach Lieferung mit anderen Waren unwiederbringlich vermischt waren;
Über Reparatur oder Instandhaltung im durch Verbraucher bestimmten Ort und auf seinen Wunsch; dies gilt jedoch nicht im Falle von nachfolgender Durchführung von anderen als erforderten Reparaturen oder Lieferung von anderen als erforderten Ersatzteilen;
Über Lieferung der Waren in geschlossener Verpackung, wo der Verbraucher die Waren aus Verpackung herausgenommen hat, und aus hygienischen Gründen ist es nicht möglich, sie zurückzugeben;
Über Lieferung von akustischer oder bildlicher Aufnahme oder Computerprogramm, soweit Verbraucher derer ursprüngliche Verpackung verletzt hat;
Über Lieferung von Zeitungen, Periodiken oder Zeitschriften;
Über Unterkunft, Transport, Verpflegung oder Freizeitaktivitäten, falls der Verkäufer diese Leistungen in vorgesehenen Terminen einräumt;  
Verträge abgeschlossen auf Grunde von öffentlicher Versteigerung/Auktion, laut Gesetzes, das diese Auktionen regelt, oder
Verträge über digitalen Inhalt, soweit dieser Inhalt auf materiellem Träger nicht zugeliefert war und mit vorhergehender Zustimmung des Verbrauchers, und zwar vor Ablauf der Frist für Vertragsrücktritt, wobei der Verkäufer vor Vertragsabschluss dem Verbraucher bekanntgegeben hatte, dass er in so einem Fall kein Anrecht auf Vertragsrücktritt genießt…………………….
 
giiiiiiii) Verbraucher versendet Bekanntmachung bezüglich Vertragsrücktritts an die in Art. 2 genannte Adresse des Verkäufers. Er kann dabei Vertragsrücktrittmusterformblatt verwenden, das zusammen mit VOP und Reklamationsordnung der Bestellungsbestätigung beigelegt ist, oder er kann dieses Formblatt auf WEB-Seiten des Verkäufers download.  
 
Soweit die bestellten Waren nicht auf Lager zur Verfügung stehen, informiert Verkäufer den Käufer über vorausgesetzten Einlieferungstermin. Sollte der Käufer mit so einem Termin nicht einverstanden sein, versteht man die Lieferung als nicht zugestellt. Widrigenfalls wird die Bestellung gleich nach Einlagerung expediert und wird verbindlich. Falls auf Lager nur ein Teil von bestellten Waren ist, werden die Waren in Teillieferungen expediert, falls der Verkäufer und Käufer nichts anderes absprechen.  
Falls die Bestellung von Seiten des Verkäufers storniert ist, hat der Verkäufer die Pflicht, den Käufer per Mail oder auf eine andere geeignete Weise darüber zu informieren, und zugleich dem Käufer eine Substitutionslösung anzubieten (z.B. Lieferung von anderen geeigneten Waren, eine komplette Abbestellung usw.).
 
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Waren ordnungsgemäß zu verpacken, und zwar auf die für gegebene Waren gewöhnliche Weise, oder falls diese Weise nicht zu bestimmen ist, müssen die Waren so verpackt werden, dass Warenaufbewahrung und Warenschutz sichergestellt sind.
 
Verkäufer ist gegenüber dem Käufer dafür verantwortlich, dass die Sache bei Abnahme keine Mängel aufweist. Besonders ist der Verkäufer gegenüber dem Käufer dafür verantwortlich, dass in Abnahmerealisationsmoment,  
 
Die Sache solche Eigenschaften aufweist, die beiderseitig abgesprochen waren und falls die Absprache fehlt, solche Eigenschaften, die der Verkäufer oder Hersteller dargestellt/geschildert haben oder diejenigen Eigenschaften, die der Käufer im Hinblick auf Warenbeschaffenheit, und die durch ihn durchgeführte Werbung erwartete.
 
Die Sache eignet sich zum Zwecke, den der Verkäufer für die Verwendung ansagt oder zum Zweck für den diese Sache gewöhnlich eingesetzt wird.
 
Der Qualität oder Ausführung nach entspricht die Sache dem abgesprochenen Muster oder Vorlage, falls die Qualität oder Ausführung laut vereinbarten Musters oder Vorlage bestimmt waren,
 
die Sache in entsprechender Menge, entsprechendem Maß oder Gewicht ist und
 
die Sache entspricht Erfordernissen der Rechtsvorschriften.
 
Im Falle einer abweichenden Bestellung bezüglich Qualität oder Ausführung werden die Waren in solcher Qualität und Ausführung zugeliefert, die auf WEB-Seiten des Verkäufers veröffentlicht sind. Eine Akzeptanz von Angebot mit einem Zusatz oder Abweichung ist ausgeschlossen.
 
Falls die Sache so einen Mangel aufweist, der die Nutzung des Zeuges zum bestimmten Zweck nicht verhindert, dann kann das Zeug nur für einen niedrigeren Preis verkauft werden, als gewöhnlicher Preis der Sache ist. Der Verkäufer macht den Käufer auf den Mangel  aufmerksam, und informiert um was für einen Mangel handelt es sich, falls es sich nicht schon aus Verkaufscharakter ergibt.  
 
Eigentumsrecht an Sache erwirbt:
der Käufer gleich nach  dem ihm die Waren übergeben sind, was an der durch ihn bestimmter Stelle erfolgt;
der Unternehmer, nachdem er die Berechtigung erwirbt, die Versendung zu behandeln, soweit nichts anderes vereinbart ist.
 
Schadengefahr übergeht auf den Käufer im Augenblick der Warenübergabe an den ersten Verfrachter zwecks Warenbeförderung an Bestimmungsort oder zwecks Warenübernahme durch Käufer in der Betriebsstatte des Verkäufers.
 
 
GARANTIE, WARENMÄNGEL und REKLAMATIONSVERFAHREN
 
a) Für neue Waren leistet der Verkäufer Garantie für den Zeitraum von 24 Monaten, wobei die Garantie mit dem Tage der Übergabe der Sache an Käufer zu laufen beginnt. Falls die Waren laut Vertrages abgesendet sind, läuft die Garantie ab Zustellung der Sache an Bestimmungsort. Wirkt sich der Mangel innerhalb von (6) Monaten nach Warenübernahme Sichtbar, setzt man voraus, dass die Waren schon bei Übernahme mangelhaft war.
 
Bei verbrauchten Konsumgütern wird Garantiedauer auf eine Hälfte, d.h. 12 Monate, verkürzt.
 
b) Falls die gekaufte Sache sonst jemand als Verkäufer in Betrieb setzen sollte, dann läuft die Garantie erst ab dem Tage der Inbetriebsetzung der Sache, soweit der Käufer die Inbetriebsetzung spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Warenübernahme bestellt hat und ordentlich und rechtzeitig zur Durchführung dieser Tätigkeit Zusammenarbeit leistete.
 
c) Falls zur Ware Garantieschein ausgestellt ist, dann wird er am Warenverkaufstag ausgestellt. Falls kein Garantieschein existiert, dient als Garantieschein Steuerbeleg.
 
Verantwortung des Verkäufers für Mängel, auf die sich Garantie für Qualität bezieht, entsteht nicht, falls diese Mängel nach Schadengefahrübergang und durch Umgebungseinflüsse hervorgebracht waren, wobei die Schäden nicht durch Verkäufer oder durch die ihm helfende Personen verursacht waren. Das gilt nicht im Falle, wo der Verkäufer Mangel verursacht hat.
 
Gewährleistungsfrist läuft nicht während der Zeit, wo der Käufer die Waren wegen derjenigen Warendefekte verwenden kann, für die Verkäufer verantwortlich ist. Falls dar Ergebnis des Reklamationsverfahrens Austausch von reklamierten Waren ist, geht die Garantiefrist ohne Unterbrechung fort und hört 24 Monate nach Übernahme der ersten reklamierten Ware auf.
 
Der Käufer hat die Pflicht, die Waren nach Möglichkeit möglichst bald nach Übergang der Gefahr von Schäden an Gütern einzusehen. Falls der Käufer die Waren nicht durchsucht oder nicht besorg, dass die Waren in der Zeit von Warengefahrübergang durchgesucht werden, kann er Mängelansprüche nur dann geltend machen, falls er beweist, dass diese Mängel die Waren schon in der Zeit von Warengefahrübergang aufwiesen.
 
Deswegen hat der Käufer auch die Pflicht, visuell Warenverpackung zu kontrollieren, und zwar besonders das, dass Verpackungsoberfläche nicht beschädigt ist, ob die Kartonecken nicht deformiert sind, ob der Streifen nicht verdorben ist und ob Karton nicht durchnässt, rißbeschädigt oder anders beschädigt ist. So ein Sachverhalt signalisiert, dass auch Kartoninhalt infolge Unvorsichtigkeit auf dem Transportweg beschädigt werden konnte.
 
In äußerstem Fall kann der Käufer so eine Versendung auch ablehnen, und zwar damals, wo nicht nur die Verpackung sonder auch Kartoninhalt sichtlich beschädigt ist (z.B. aus Karton entfallen einzelne beschädigte Teile, Scherben, Produktteile usw.).
 
Diese Tatsache muss der Käufer sofort melden, und zwar noch vor Bestätigung des Transportscheines dem Fahrer des Verfrachters, und zugleich muss er auf Reklamationsprotokollabfassung bestehen, eventuell muss er um Aufnahmeerstellung ersuchen, in welchem Zustand der Versendung im Zeitpunkt von Zugang war sowieso um Niederschrift bezüglich aller anderen Beschädigungen. Durch erwähnte Vorgehensweise sichert der Käufer einfachere Lösung von eventuellen späteren Reklamationen und minimalisiert die Entstehung von möglichen Schäden.
 
Falls der Verkäufer die in Art. 13. und 14. dieser VOP festgelegte Pflichten verletzt, weisen die Waren Mängel auf. Unter Mängeln versteht man auch Zustellung von anderen Waren, als der Kaufvertrag bestimmt und weiter auch Mängel im Rahmen von Dokumenten, die nötig für Warenanwendungen sind. Falls sich aus Transportbeleg, Warenübergabennachweis oder Erklärung des Verkäufers ergibt, dass er die Waren in kleineren Mengen oder nur einen Teil der Waren liefert, beziehen sich auf fehlende Waren die Warenmängelbestimmungen nicht.  
 
Falls innerhalb der Garantiefrist auf Waren Mangel auftritt, hat Käufer das Recht, diesen Mangel zu reklamieren. Warenmängelrecht muss innerhalb der Garantiefrist zur Geltung gebracht werden, ohne überflüssigen Verzug, sobald der Käufer Mangel ermittelt hat.
 
Falls die fehlerhafte Leistung eine erhebliche Vertragsverletzung darstellt, hat der Käufer Anrecht auf:
Mangelbeseitigung durch Zulieferung einer neuen Sache oder Zulieferung fehlender Sache;
Mangelbeseitigung durch Reparatur der Sache;
angemessenen Kaufpreisnachlass;
Vertragsrücktritt.
 
Falls die fehlerhafte Leistung eine unbedeutende Vertragsverletzung darstellt, hat der Käufer Anrecht auf:
Mangelbeseitigung;
angemessenen Kaufpreisnachlass;.
 
Unter erheblicher Vertragsverletzung versteht man solche Verletzung der Pflicht, d.h. Verkauf der Sache mit so einem beträchtlichen Mangel, von dem der Verkäufer schon bei Kaufvertragsabschluss wusste oder wissen musste, dass der Käufer den Kaufvertrag nicht abgeschlossen hätte, soweit er so einen Fehler voraussehen würde.
 
Garantie bezieht sich nicht auf geläufigen Verschleiß der Waren (oder deren Teile), der durch Wareneinsatz verursacht ist. Kürzere Lebensdauer der Waren kann also nicht als Fehler angesehen werden und diese ist nicht möglich zu reklamieren.
 
Bei für niedrigeren Preis verkauften Waren bezieht sich nicht die Garantie auf diejenigen Mängel, für die der niedrigere Preis vereinbart war. Falls es sich um Gebrauchswaren handelt, ist der Verkäufer nicht für diejenigen Mängel verantwortlich, die demjenigen Maße von Anwendung oder Abnutzung entsprechen, die die Waren bei Übernahme durch Käufer aufwiesen. Der Verkäufer ist ebenfalls nicht für diejenigen Warenmängel verantwortlich, von denen der Käufer zum Zeitpunkt von Vertragsabschluss wusste, oder unter Bezugnahme auf die Umstände des Vertragsabschlusses wissen musste, außer dass die Mängel diejenigen Wareneigenschaften betreffen, die die Waren laut Kaufvertrages haben sollten.
 
Die Garantie bezieht sich weiter auch nicht auf:
Falsche Anwendung oder mechanische Beschädigung des Produktes;
Falsche Lagerungsart;
Beschädigung in Folge von ungenügender oder unrichtiger Instandhaltung;  
Zerstörung oder Beschädigung von Produkt als Folge fehlerhaft durchgeführter Installation oder unsachgemäßem Eingriff in Produkt;
Natürliche Änderungen von Materialien, aus deren die Waren hergestellt sind;  
Anwendung des Produktes in Bedingungen, die der empfohlenen Umgebung nicht entsprechen;
Produkteinsatz im Gegensatz zu den in Dokumentation angeführten Bedingungen oder Gegensatz zu allgemeinen Prinzipien;
Zerstörung oder Beschädigung von Produkt als Folge von Katastrophenfälle;
Produktbeschädigungen oder Produktzerstörungen verursacht durch äußere Einflüsse, wie z.B. übermäßige Wärmebeanspruchung, Wassereinbruch ins Produkt (soweit es nicht ausdrücklich angegeben ist, dass das Produkt für Feuchtumgebung bestimmt ist), Schwankung von Versorgungsspannung im Stromleitungsnetz, Entladung statischer Elektrizität usw.;
Vorsätzliche Produktbeschädigung.
 
Im Rahmen der Reklamation können nur diejenigen Waren angenommen werden, die den allgemeinen hygienischen Regeln der Sauberkeit entsprechen. Der Käufer hat die Pflicht, die zu reklamierenden Waren gereinigt, von sämtlichen Unreinigkeiten losgeworden und hygienisch einwandfrei vorzulegen. Der Verkäufer ist berechtigt zum Reklamationsverfahren nur diejenigen Waren zu akzeptieren, die die oben genannten allgemeinen hygienischen Regeln der Sauberkeit erfüllen.
 
Erhebt der Käufer Anspruch auf Mangelbeseitigung der werkauften Waren auf eine ordentliche weise, dann hat der betraute Mitarbeiter des Verkäufers die Pflicht, über die Reklamation ohne überflüssigen Verzug zu unterscheiden, spätestens jedoch innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Tage  der Reklamationsgeltendmachung, soweit mit Käufer keine andere Frist nicht besprochen ist.
 
Auf diese Frist wird die Zeitdauer für fachliche Begutachtung des Mangels nicht angerechnet.
 
 
Ist die Reklamation nicht innerhalb von 30 Kalendertagen oder bis Ende der abgesprochenen Frist erledigt, oder falls der Verkäufer noch vor Fristablauf mitteil, dass er die Mängel nicht beseitigen wird, dann kann der Käufer vom Vertrags zurücktreten, oder einen angemessenen Nachlass vom Preis erfordern.
 
Im Falle berechtigter Reklamation hat der Käufer Anrecht nur auf Vergütung der mit der Reklamation verbundenen notwendigen Aufwendungen (z.B. Postgebühre), und zwar in dem Maße, das der minimalen Taxe entspricht, also derjenigen Taxe, die der Verkäufer für Warenexpedition auf seinen WEB-Seiten anbietet.
 
Der Käufer kann die Reklamation mit einer der unten erwähnten Weisen in Geltung bringen:
Persönlich am Verkaufsort, oder schriftlich bzw. persönlich an der Adresse der Betriebsstätte des Verkäufers: AsisImport s.r.o., 5. května 1779, 250 82 Úvaly;
Elektronisch an der Adresse: lapka@ait-praha.cz oder info@ait-praha.cz ;
Telefonisch unter 246 027 732 oder 246 027 734;
Per Fax unter Nr. 246 027 733.
 
Falls im Garantischein oder im Steuerbeleg ein anderer zur Reparatur bestimmter Unternehmer als Verkäufer angegeben ist, der sich am Ort des Verkäufers oder am Ort für Käufer näher befindet, bringt der Käufer Reparaturecht bei dem zur Reparaturbestimmten Unternehmer zur Geltung. Der zur Reparatur bestimmter Unternehmer ist verpflichtet, die Reparatur innerhalb derjenigen Frist durchzuführen, die beim Warenverkauf zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart war.
 
Der Verkäufer hat Recht zu fordern, dass ihm der Käufer die auszutauschenden Waren in so einem Zustand zurückgibt, in welchem ihm diese Waren zugestellt waren, und zwar an die Adresse seiner Betriebsstätte (sieh. Art. 26a)).
 
Der Käufer muss den Kauf von reklamierten Waren mit einem Einkaufsnachweis oder auf eine andere vertrauenswürdige Weise belegen, sonst startet der Verkäufer Reklamationsverfahren nicht und die Reklamation wird als freigestellt angesehen.
 
Der betraute Mitarbeiter des Verkäufers ist verpflichtet, dem Verbraucher eine schriftliche Bestätigung in Form eines Reklamationsprotokolls mit Angaben auszugeben, wann der Verbraucher das Produkthaftungsrecht zur Geltung brachte, was Inhalt der Reklamation ist und welche Weise der Reklamationserledigung der Verbraucher erfordert. Das Protokoll beinhaltet weiter Datum und Reklamationserledigungsweise, Angaben über durchgeführte Reparaturen und Reklamationszeitdauer, bzw. schriftliche Begründung der Reklamationsabweisung.
 
Sobald der Käufer eins der Produkthaftungsrechte zur Geltung bringt, z.B. Mangelbeseitigungsrecht oder Nachlass, dann ist der Käufer mit dieser Bekundung gebunden, und kann die Wahl des zur Geltung gebrachten Rechts nicht mehr ändern, soweit er mit betrautem Mitarbeiter des Verkäufers nichts anderes verabredet.
 
Der Käufer kann sich vermittels in Art. 26 genannter Kontakte über Reklamationszustand informieren.
 
Falls die Waren die in Art. 14 genannten Eigenschaften nicht besitzen, kann der Käufer auch Zulieferung von einer neuen Sache (ohne Mängel) erfordern, soweit es mit Rücksicht auf Mangelbeschaffenheit nicht unangemessen ist. Falls der Mangel nur einen Bestandteil der Sache betrifft, kann nur Wechsel dieses Bestandteiles erfordert werden; falls es nicht möglich ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Ist der Rücktritt jedoch in Ansehung von Mangelcharakter unverhältnismäßig, besonders im Falle, wo es möglich ist, den Fehler ohne überflüssigen Verzug zu beseitigen, hat der Käufer das Recht auf kostenlose Mangelbeseitigung.
 
Das  Recht auf Zustellung einer neuen Sache oder auf Bestandteilwechsel hat der Käufer im Falle von einem beseitigbaren Mangel, soweit er die Sache wegen wiederholter Fehlererscheinung nach Reparatur oder größerer Mangelhäufigkeit nicht ordnungsgemäß anwenden kann. In so einem Fall ist der Käufer ebenfalls zum Vertragsrücktritt berechtigt.
 
Falls der Käufer vom Vertrag nicht zurücktritt oder Anrecht auf Zustellung einer neuen Sache ohne Mängel oder Wechsel eines Bestandteiles nicht zur Geltung bringt, kann er einen angemessenen Nachlass beanspruchen. Der Käufer ist berechtigt, einen angemessenen Nachlass zu beanspruchen, wenn ihm der Käufer eine neue Sache ohne Fehler nicht zuliefern kann oder einen Bestandteil davon wechseln oder reparieren, oder auch im Falle, wo der Verkäufer die Reparatur nicht in angemessener Zeitdauer besorgt oder wo die Schaffung der Abhilfe dem Verbraucher beträchtliche Schwierigkeiten verursachen könnte.
 
Fehlererfüllungsrecht dem Käufer nicht obliegt, soweit der Käufer vor Übernahme der Sache davon wusste, dass die Sache fehlerhaft ist oder soweit der Käufer den Fehler selbst verursachte.
 
Der durch unsachgemäße Zusammensetzung  oder durch eine andere unsachgemäße Inbetriebsetzung der Waren entstanden ist, wird nur dann für Mangel gehalten, soweit diese Zusammen- oder Inbetriebsetzung im Kaufvertrag vereinbart und auf Verantwortung des Verkäufers oder einer anderer Person auf Verantwortung des Verkäufers durchgeführt waren. Dasselbe gilt auch im Falle, wo Zusammensetzung oder eine andere Inbetriebsetzung der Käufer selbst durchführte und der Fehler entstand auf Grunde unrichtigen Hinweisen, die in Gebrauchsanweisung angegeben waren.
 
Falls die für niedrigeren Preis verkauften Waren oder gebrauchte Waren einen Mangel haben, für den der Verkäufer verantwortlich ist, hat der Käufer anstelle des Warenaustauschrechtes ein Recht auf angemessenen Nachlass
 
SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
 
Der Verkäufer verpflichtet sich, alle vonseiten Käufer gewährte Personalien in Übereinstimmung mit dem Gesetz über Schutz personenbezogener Daten Nr. 101/2000 Sb. zu behandeln. Personenbezogene Daten dienen lediglich für Zwecke des Käufers und werden nicht an Dritte weitergeleitet, ausgenommen sind die Verfrachter, an die nur diejenigen Daten eingeräumt werden, die unbedingt notwendig für Warentransport an Käufer sind.
 
Der Käufer hat jederzeit Recht, den Verkäufer schriftlich um Änderung oder Auslöschung seiner personenbezogenen Daten aus Datenbank des Verkäufers zu ersuchen.

SONSTIGE ANORDNUNGEN
 
Kaufvertrag wird in tschechischer Sprache, bzw. in Sprache des Käufers abgeschlossen. Sie ist im Archiv des Verkäufers aufgenommen zwecks dessen ordentlicher Erfüllung und den Dritten ist der Vertrag nicht zugänglich.
 
Der Käufer ist damit einverstanden, Fernverbindungsmittel bei Kaufvertragsabschluss einzusetzen. Die dem Käufer  auflaufenden Kosten, die ihm im Zusammenhang mit Kaufvertragsabschluss bei Fernverbindungsmitteeinsatz entstehen (Kosten für Internetanschluss, Telefongespräche usw.) trägt der Käufer selbst, wobei sich diese Kosten nicht von Grundtarif unterscheiden.
 
Der Verkäufer bestätigt hiermit, dass er Teilnehmer an kollektiven Systemen ECOBAT, RETELA und EKO-KOM ist, und entsprechende Gebühren für Rückabnahme von Batterien, Elektrogeräten und Verpackungen für diese Systeme vergütet.
 
Bestandteil von diesen VOP sind Hinweise in Sektion „Wie Einkaufen“ und Registerformblatt in Sektion „Registrierung“, die auf Web-Seiten des Verkäufers veröffentlicht sind.
 
In übrigen, in diesen VOP nicht geregelten, Punkten geht man laut zuständigen Verordnungen des Bürgergesetzbuches und Gesetzes über Verbraucherschutz vor.

WIRKSAMKEIT VON ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 
Diese VOP erlangen Wirksamkeit am 1.1.2014 und gelten bis auf Widerruf. Zugleich werden alle vorhergehenden VOPs außer Kraft gesetzt, die bis jetzt Wirksam waren, was einschl. derer  Nachträge erfolgt.

REKLAMATIONSORDNUNG
 
Diese Reklamationsordnung war laut Gesetzbestimmung Nr. 89/2012 Sb., Bürgergesetzbuch und laut Gesetzes Nr. 634/1992 Sb. Verbraucherschutzgesetz, im Wortlaut späterer Vorschriften (weiter nur „Gesetz“ genannt) bearbeitet und bezieht sich auf diejenigen Konsumgüter (weiter nur „Güter“, „Produkt“, oder „Sache“ genannt), bei deren innerhalb der Garantiezeit die Rechte des Käufers bezüglich Verantwortung für Mängel zur Geltung gemacht werden (weiter nur „Reklamationen“).
Als Verbraucher versteht sich jeder Mensch, der außerhalb des Rahmens seiner unternehmerischen Tätigkeit oder Außerhalb seiner selbständigen Berufstätigkeit einen Vertrag mit Unternehmer abschließt oder mit dem Unternehmer anders handelt.
Als Verkäufer versteht sich die Gesellschaft AsisImport s.r.o., mit Sitz in Praha 10, Janovská 393, PSČ 10900; IČ: 27203093, eingetragen im Handelsregister bei Stadtgericht in Prag, Abteil C, Einlage 104158. AsisImport s.r.o. ist eine Person, die bei Vertragsabschluss und Vertragserfüllung im Rahmen ihrer geschäftlichen oder unternehmerischen Tätigkeit handelt, wobei sie direkt oder mittels anderer Unternehmer Produkte an Käufer liefert oder für den Käufer Dienste leistet.
Unternehmer ist ein Subjekt, das bei Abschluss und Erfüllung des Vertrages im Rahmen seiner geschäftlichen oder unternehmerischen Tätigkeit handelt.
Kunde (weiter nur „Käufer“) von unserem Internetgeschäft ist entweder Verbraucher oder Unternehmer
WARENMÄNGEL
 
Der Verkäufer ist dem Käufer dafür verantwortlich, dass die Sache bei Übernahme keine Mängel aufweist, besonders dann, dass
nemá vady. Zejména prodávající odpovídá spotřebiteli, že v době, kdy spotřebitel věc převzal,
die Sache solche Eigenschaften hat, die die Parteien abgesprochen haben, und falls diese Absprache fehlt solche Eigenschaften, die der Verkäufer oder Hersteller beschrieb oder die der Käufer erwartete, und zwar mit Rücksicht auf Warenbeschaffenheit und aufgrund der durch Verkäufer vorgenommener Reklame,
dass, sie zum Zweck eignet, den der Käufer betreffs deren Anwendung proklamiert oder zum Zweck, für den die Sache gewöhnlich gebraucht wird,
dass, die Sache, bezüglich Qualität und Ausführung, dem vereinbarten Muster oder Vorlage entspricht, falls Qualität oder Ausführung laut abgesprochenem Muster oder Vorlage vereinbart waren,
dass die Sache in entsprechender Menge, entsprechendem Maß oder Gewicht ist, und
dass sie Rechtsvorschriften genügt.
WARENMÄNGELRECHTE
Je-li to však vzhledem k povaze vady neúměrné, zejména lze-li vadu odstranit bez zbytečného odkladu, má spotřebitel právo na bezplatné odstranění vady.
Besitzt die Sache die o.g. Eigenschaften nicht, kann der Käufer auch Anlieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen, soweit es nicht unter Bezugnahme auf Mangelbeschaffenheit unangemessen ist, und soweit der Mangel lediglich einen Einzelteil der Sache betrifft, kann der Käufer nur Wechsel von diesem konkreten Teil fordern; und soweit es nicht möglich ist, kann er vom Vertrag zurücktreten.
Ist der Rücktritt jedoch in Ansehung von Mangelcharakter unverhältnismäßig, besonders im Falle, wo es möglich ist, den Fehler ohne überflüssigen Verzug zu beseitigen, hat der Käufer das Recht auf kostenlose Mangelbeseitigung.
Das Recht auf Zustellung einer neuen Sache oder auf Bestandteilwechsel hat der Käufer im Falle von einem beseitigbaren Mangel, soweit er die Sache wegen wiederholter Fehlererscheinung nach Reparatur oder größerer Mangelhäufigkeit nicht ordnungsgemäß anwenden kann. In so einem Fall ist der Käufer ebenfalls zum Vertragsrücktritt berechtigt
 
Falls der Käufer vom Vertrag nicht zurücktritt oder Anrecht auf Zustellung einer neuen Sache ohne Mängel oder Wechsel eines Bestandteiles nicht zur Geltung bringt, kann er einen angemessenen Nachlass beanspruchen. Der Käufer ist berechtigt, einen angemessenen Nachlass zu beanspruchen, wenn ihm der Käufer eine neue Sache ohne Fehler nicht zuliefern kann oder einen Bestandteil davon wechseln oder reparieren, oder auch im Falle, wo der Verkäufer die Reparatur nicht in angemessener Zeitdauer besorgt oder wo die Schaffung der Abhilfe dem Verbraucher beträchtliche Schwierigkeiten verursachen könnte.
Fehlererfüllungsrecht dem Käufer nicht obliegt, soweit der Käufer vor Übernahme der Sache davon wusste, dass die Sache fehlerhaft ist oder soweit der Käufer den Fehler selbst verursachte.
Der Käufer ist nicht berechtigt, fehlererfüllungsrecht für so einen Fehler in Geltung zu bringen, der schon früher vorgeworfen war, soweit bezüglich diesen Fehlers ein angemessener Nachlass gewährt war.
Der Käufer genießt kein Gewährleistungsrecht, soweit nach Schadengefahrübergang auf Käufer ein äußeres Ereignis den Mangel/Fehler anrichtete.
FRISTEN
Die Garantie beginnt zu laufen ab dem ersten Tage nach Übernahme der Waren vonseiten des Käufers oder eventuell nach Zustellung der Sache an Bestimmungsort; sollte die gekaufte Sache eine andere Person als der Verkäufer in Betrieb setzen, läuft die Garantiezeit erst ab dem Tage der Inbetriebsetzung der Sache, soweit der Käufer die Inbetriebsetzung spätestens innerhalb von drei Wochen nach Übernahme der Sache bestellt hat und dabei ordentlich und rechtzeitig Zusammenwirkung zur Dienstausführung geleistet hat.
Garantiezeitdauer für den Käufer-Verbraucher beträgt 24 Monate, jedoch für Unternehmer verlängert sich diese Frist um angemessene Zeitdauer, damit er die bei dem Verkäufer eingekauften Waren weiter verkaufen könnte. Die erwähnte  Zeitdauer wird immer individuell, unter Berücksichtigung von allgemeinen Gewohnheiten und unter Bezugnahme auf Produktspezifität. Falls der Unternehmer diese Waren für seinen eigenen Bedarf einsetzt, dann hat er Recht auf dieselbe Garantiefrist, wie es der Fall bei Käufer-Verbraucher ist, d.h. 24 Monate.
Wird der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Übernahme sichtbar, es wird angenommen, dass die Sache schon bei Übernahme mangelhaft war.
Falls es sich um gebrauchte Waren handelt, kann die Frist zur Geltendmachung des Fehlererfüllungsrechtes auf 12 Monate verkürzt werden; so eine Fristverkürzung macht der Verkäufer in Bestätigung über Fehlererfüllungspflichten oder in Verkaufsbeleg ersichtlich. Nach Fristablauf ist es nicht mehr möglich, Fehlererfüllungsrecht bei dem Verkäufer zur Geltung zu bringen, außer die Vertragsparteien etwas anderes absprechen oder der Verkäufer oder Hersteller eine besondere Garantie für Qualität einräumt, über den Rahmen seiner rechtlichen Pflichten.
Der Käufer bringt seine Rechte aus Fehlererfüllung ohne überflüssigen Verzug zur Geltung, gleich nachdem er festgestellt hat, dass die Waren fehlerhaft sind. Der Verkäufer ist für Vergrößerung der Beschädigung nicht in demjenigen Falle  verantwortlich, wo der Käufer vom Mangel weiß, und trotzdem verwendet er die Waren. Erhebt der Käufer gegenüber dem Verkäufer den Mangel berechtigterweise, dann läuft die Frist zur Geltendmachung der Rechte von Mangelhafter Erfüllung für diejenige Zeit nicht, für die die Waren in Reparatur waren und der Käufer sie nicht anwenden konnte.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass im Falle von Warenwechsel für einwandfreie Waren im Rahmen der Reklamationserledigu